Lebenslauf-Regeln in Belgien
Was Arbeitgeber in Belgien von einem Curriculum Vitae (CV) erwarten, wonach das Gesetz fragen darf, und wo sich beide widersprechen.
Nennen Sie es ein CV für Belgien oder einen Lebenslauf für Belgien: Es ist dasselbe Dokument.
Das ist Recherche, keine Rechtsberatung. Arbeits- und Datenschutzrecht ändert sich, in föderalen Ländern zählen Landes- und Provinzregeln, und die Praxis variiert nach Branche und Erfahrungsstufe. Jeder Eintrag zeigt, wann er recherchiert wurde und wie sicher wir uns sind. Wo nichts Zuverlässiges veröffentlicht wurde, steht Nicht gefunden statt einer Vermutung.
Gesetz und Praxis, nebeneinander
Das Label rechts zeigt, was die örtliche Einstellungspraxis erwartet. Die beiden Zeilen darunter sind das Gesetz und die Gewohnheit, die oft nicht übereinstimmen.
Foto: Üblich
Verbreitet; etwa 60% der Lebensläufe enthalten Fotos
Was das Gesetz sagt: Keine rechtliche Anforderung; Artikel 88 der DSGVO ermöglicht es den Mitgliedstaaten, Beschäftigungsdaten zu regeln. Ein Arbeitgeber darf kein Foto als Bedingung für die Berücksichtigung anfordern, wenn dies gegen das Diskriminierungsrecht verstößt
Geburtsdatum: Üblich
Verbreitet; oft aufgenommen, aber nicht erforderlich
Was das Gesetz sagt: Keine rechtliche Anforderung; Artikel 9 der DSGVO schränkt die Verarbeitung altersbezogener Daten ohne berechtigten Grund ein. Die Erfassung des Geburtsdatums für die Personalrekrutierung muss begründet sein
Familienstand: Unüblich
Ungewöhnlich; generell vermieden
Was das Gesetz sagt: Keine rechtliche Anforderung; verboten unter Antidiskriminierungsprinzipien (Belgisches Antidiskriminierungsgesetz)
Geschlecht: Optional
Optional; einige führen auf, andere lassen weg
Was das Gesetz sagt: Nicht erforderlich; Richtlinie 2006/54/EG verbietet Geschlechterdiskriminierung in der Beschäftigung
Staatsangehörigkeit: Üblich
Üblich, wenn relevant für Arbeitserlaubnis
Was das Gesetz sagt: Nicht erforderlich; Richtlinie 2000/43/EG verbietet ethnische Diskriminierung; Nationalität ist von ethnischen Ursprüngen getrennt
Ausweisnummer: Nicht gefunden
Selten; kann in separaten Hintergrundprüfungsdokumenten angefordert werden
Was das Gesetz sagt: Nicht erforderlich im Lebenslauf; nationale Ausweisnummern geschützt unter DSGVO
Der Rest des Eintrags
- Örtlicher Name des Dokuments
- Curriculum Vitae (CV)
- Sprache für die Einreichung
- Französisch, Niederländisch, Englisch (für internationale Positionen)
- Übliche Länge
- 1-2 Seiten
- Erwartete Adressangaben
- Vollständige Adresse oder Wohnort verbreitet; nicht gesetzlich erforderlich
- Unterschrift und Datum
- Nicht typischerweise erwartet oder erforderlich
- Amtlich vorgeschriebene Form
- Europass-Format verfügbar und weit akzeptiert; kein offizielles belgisches Format
- Religion, Ethnizität oder Kaste
- Verboten nach Richtlinie 2000/43/EG (ethnische Herkunft) und Richtlinie 2000/78/EG (Religion/Überzeugung); im Lebenslauf nicht erforderlich; das Anfordern dieser Informationen oder ein darauf gestütztes Handeln stellt eine rechtswidrige Diskriminierung dar
- Gesundheit, Behinderung oder Schwangerschaft
- Nicht erforderlich; DSGVO Artikel 9 beschränkt Gesundheitsdaten; Richtlinie 2000/78/EG verbietet Behinderungsdiskriminierung. Nur anfordern, wenn relevant für angemessene Vorkehrungen erforderlich.
- Weitere übliche Anlagen
- Referenzen typischerweise erwartet; Zertifikate/Diplome oft nach Auswahl angefordert
- Wonach der Arbeitgeber nicht fragen darf
- Alter, Familienstand, Familienplanungspläne, Religion, ethnische Herkunft, Gesundheitszustand, Behinderung (sofern nicht mit angemessener Vorkehrung verbunden), sexuelle Orientierung, politische Überzeugungen, Gewerkschaftsmitgliedschaft
- Genannte Gesetze
- DSGVO (EU 2016/679) + Aufsicht durch belgische Datenschutzbehörde; Belgisches Antidiskriminierungsgesetz (Gesetz über die Errichtung einer Kommission für Chancengleichheit zwischen Mann und Frau, 1999); Richtlinie 2000/78/EG (Richtlinie für die Gleichbehandlung in Beschäftigung); Richtlinie 2006/54/EG (Richtlinie zur Gleichbehandlung); Richtlinie 2000/43/EG (Richtlinie zur Rassischen Gleichbehandlung)
- Datenschutzregime
- DSGVO (EU 2016/679) + Belgische Datenschutzbehörde (Autorité de Protection des Données)
- Antidiskriminierungsgesetze
- Richtlinie 2000/78/EG (Religion, Behinderung, Alter, sexuelle Orientierung); Richtlinie 2006/54/EG (Geschlecht); Richtlinie 2000/43/EG (Rasse/ethnische Herkunft); Gesetz vom 10. Mai 2007 (loi du 10 mai 2007 tendant à lutter contre certaines formes de discrimination)
- Quelle in Landessprache
- Französisch, Niederländisch
Woher das stammt
Recherchiert am 2026-08-15. Unabhängig geprüft am 2026-08-15. Hoch Verlässlichkeit. Ergebnis dieser Prüfung: Korrigiert.
Hinweise: Belgien hat drei offizielle Sprachen (Französisch, Niederländisch, Deutsch); die meisten Lebensläufe verwenden Französisch oder Niederländisch je nach Region. Fotoaufnahme ist häufige Praxis, aber nicht gesetzlich erforderlich. Gemäß DSGVO und EU-Antidiskriminierungsrichtlinien dürfen Arbeitgeber bei der Überprüfung keine persönlichen Merkmale anfordern oder verwenden. Altersdiskriminierung ist verboten.
Recherchiert mit KI-Assistenten anhand einer schriftlichen Checkliste, dann unabhängig geprüft. Wie wir das recherchiert haben